AGB der parkettrenovierungen

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AGBs im Detail

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Agbs im Überblick

Sie wollen es ganz genau wissen oder sind einfach nur neugierig? Unsere besonderen AGB für dieses Portal befinden sich aktuell in Vorbereitung. Bis dahin gelten zunächst die AGB von info-art.

Unser Grundsatz: lassen Sie uns darüber reden!

1 Zusammenarbeit

2 Mitwirkungspflichten des Kunden

3 Beteiligung Dritter

4 Termine

5 Leistungsänderungen

6 Vergütung

7 Rechte

8 Schutzrechtsverletzungen

9 Rücktritt

10 Haftung

11 Abwerbungsverbot

12 Geheimhaltung, Presseerklärung

13 Schlichtung

13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

14 Sonstiges

14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
14.4 info-art darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. info-art darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von info-art.

16. Vermittlung von Anfragen

Die Vermittlung von Anfragen erfolgt exklusiv. Die Anfragen werden für die Dauer der Vertragslaufzeit ausschließlich an den Parkettleger vermittelt, der auch das Postleitzahlengebiet gebucht hat.

Weiterhin gilt: Bei Nutzung des ’10 für 12’ Angebotes besteht ein jährliches Kündigungsrecht zum Ende des Bezugszeitraumes. Die Kündigung muss mind. 2 Wochen vor Ende bei der info-art Agentur eingegangen sein.

Bei der Quartalsrechnung besteht ein monatliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss hier mind. 2 Wochen vor Monatsende eingegangen sein.
Sollte der ABrechnungszeitraum nicht mit dem 1. des Monats begonnen haben, wird im 4 Wochen Rhythmus abgerechnet. Bsp.: Beginn 10.07. - Ende 09.10.

Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden!

 

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