Sie wollen es ganz genau wissen oder sind einfach nur neugierig? Unsere besonderen AGB für dieses Portal befinden sich aktuell in Vorbereitung. Bis dahin gelten zunächst die AGB von info-art.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
4 Termine
7 Rechte
10 Haftung
12 Geheimhaltung, Presseerklärung
13 Schlichtung
13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
14 Sonstiges
14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf
nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt
hiervon unberührt.
14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen
aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
14.4 info-art darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien
als Referenzkunden nennen. info-art darf ferner die erbrachten Leistungen
zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen,
es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse
geltend machen.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen
müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen
haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben,
können auch per e-mail erfolgen.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige
Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes
gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von info-art.
16. Vermittlung von Anfragen
Die Vermittlung von Anfragen erfolgt exklusiv. Die Anfragen werden für die Dauer der Vertragslaufzeit ausschließlich an den Parkettleger vermittelt, der auch das Postleitzahlengebiet gebucht hat.
Weiterhin gilt: Bei Nutzung des ’10 für 12’ Angebotes besteht ein jährliches Kündigungsrecht zum Ende des Bezugszeitraumes. Die Kündigung muss mind. 2 Wochen vor Ende bei der info-art Agentur eingegangen sein.
Bei der Quartalsrechnung besteht ein monatliches Kündigungsrecht.
Die Kündigung muss hier mind. 2 Wochen vor Monatsende eingegangen sein.
Sollte der ABrechnungszeitraum nicht mit dem 1. des Monats begonnen haben, wird im 4 Wochen Rhythmus abgerechnet. Bsp.: Beginn 10.07. - Ende 09.10.
Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden!
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